Mit der Ausleihe von Medien erhalten Sie einen Quittungsbeleg auf dem Ihre Medientitel und das Leihfristende ersichtlich sind und auf Wunsch auch einen Quittungsbeleg per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass sich Leihfristen je nach Medium unterscheiden.



Natürlich ist eine Verlängerung auch an den öffentlichen PCs in der Stadtbibliothek sowie durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich.

Bitte beachten Sie – eine Verlängerung ist bei E-Medien sowie bei Medien, die andere Nutzer vorbestellt haben, nicht möglich.
Überschreitung der Leihfrist – Wenn Sie die Leihfrist nicht einhalten, müssen Sie Versäumnisentgelt zahlen. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich nach der Benutzungs- und Entgeltordnung.
Wichtig zu wissen – Die Berechnung der Versäumnisentgelte erfolgt unabhängig von einer schriftlichen Benachrichtigung.
Voraberinnerung – Hinterlegen Sie bei uns Ihre E-Mail-Adresse, dann senden wir Ihnen drei Tage vor Ende der Leihfrist eine Erinnerung. So können Sie Versäumnisgebühren vermeiden.