AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Stadtbibliothek „Brigitte Reimann“ in der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH 

  • 1. Allgemeines
  1. Die Stadtbibliothek „Brigitte Reimann“ wird als rechtlich unselbstständiger Geschäftsbereich der „Zoo, Kultur und Bildung gemeinnützige GmbH“ geführt. Sämtliche Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten für die „Bibliothek in der Trägerschaft der Zoo, Kultur und Bildung gemeinnützige GmbH“ (nachfolgend „Bibliothek“).
  2. Zwischen der Bibliothek und deren Benutzern wird ein privat-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet. Die Benutzung der Bibliothek ist allen natürlichen Personen vom 6. Lebensjahr an und juristischen Personen des Privatrechts sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen – nachfolgend als Benutzer bezeichnet – gestattet.
  3. Für die Benutzung der Bibliothek wird ein Jahresentgelt erhoben, das zur Ausleihe von Medien außer Haus innerhalb der in § 3 Abs. 4 und 5 geregelten Fristen berechtigt. Die Erstattung eines anteiligen Jahresentgelts bei vorzeitiger Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt nicht. Entgelte für besondere Leistungen, wie z.B. für die Nutzung der Internetplätze, für die Überschreitung der Leihfristen, Mahnkosten und
  4. Auslagenersatz werden nach der Entgeltordnung, die als Anlage Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist, erhoben. Die Entgelte werden sofort fällig. Die Bibliothek kann Vorauszahlungen verlangen.
  • 2. Anmeldung
  1. Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem Benutzerausweis gestattet. Der Benutzerausweis wird ausgestellt nach Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises und nach schriftlicher Anerkennung der jeweils geltenden Benutzungsbedingungen (Benutzungsordnung und Hausordnung). Ehe- und Lebenspartner mit der gleichen Anschrift wie ein mit Jahreskarte angemeldeter Benutzer erhalten eine Partnerkarte. Die Rechte dieser Karte sind an die Rechte der Jahreskarte des Partners gebunden. Für die Anmeldung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Änderungen der Anschrift des Benutzers oder seines Namens sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Der Benutzer erteilt damit auch seine Einwilligung, die Daten elektronisch zu speichern. Im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden die personenbezogenen Daten nur insoweit erhoben, gespeichert, verändert und genutzt, als es zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der Bibliothek erforderlich ist.
  2. Benutzer der Bibliothek können Kinder ab 6 Jahre werden. Bei Kindern, die keinen Ausweis besitzen, obliegt die Vorlagepflicht dem gesetzlichen Vertreter. Zusätzlich muss bei Kindern eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie seine Erklärung vorgelegt werden, für die Einhaltung der Benutzungsbedingungen durch das Kind einzustehen.
  3. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf die Anmeldung der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten entspr. §2 Abs. 2., die mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird.
  4. Nach erfolgter Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis. Dieser ist nicht übertragbar. Der Benutzerausweis ist zu jeder Ausleihe mitzubringen. Eine Entleihung ohne Benutzerausweis ist nicht möglich.
  5. Zwei Wochen nach der Verlustmeldung kann durch die Bibliothek gegen Erstattung der Kosten ein neuer Benutzerausweis nach Abs. 1 ausgestellt werden.
  6. Der Benutzerausweis ist unverzüglich zurückzugeben bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses oder wenn die Bibliothek es aus verwaltungs-technischen Gründen (z. B. Ausstellung neuer Ausweise) für erforderlich hält.
  7. Juristische Personen und unselbstständige Einrichtungen können die Bibliothek durch solche Personen benutzen, die durch ihre Organe bzw. den jeweiligen Träger der Einrichtung schriftlich bevollmächtigt worden sind. Der Bevollmächtigte hat die Benutzungsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung schriftlich anzuerkennen.
  • 3. Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung
  1. Durch Mitarbeiter der Bibliothek kann die Ausleihe bzw. Benutzung der Bibliothek befristet werden und/oder unter Auflagen und Bedingungen zugelassen werden.
  2. Die Bibliotheksmitarbeiter unterstützen die Benutzer durch Beratung, Auskunft und Informationen.
  3. Präsenzbestände sind grundsätzlich nicht ausleihbar.
  4. Die Ausleihfrist für Medien beträgt für

    – Bücher, Spiele, CD-ROM > 4 Wochen

    – Zeitungen und Zeitschriften > 2 Wochen

    – CD, MC, Konsolenspiele > 2 Wochen

    – E-Book-Reader > 2 Wochen

    – Videos, DVD’s, Blu-ray Disc > 1 Woche

  5. Ausgeliehene Medien können vom Benutzer gegen Entgelt vorbestellt werden. Die vorbestellten Medien liegen 10 Kalendertage für den Benutzer bereit.
  6. Medien, die zu Studienzwecken benötigt werden und nicht im Bestand der Stadtbibliothek sind, können nach den geltenden Bestimmungen der „Leihverkehrsordnung der deutschen Bibliotheken“ beschafft werden. Für deren Nutzer gelten grundsätzlich die Benutzungsbestimmungen der entleihenden Bibliothek.
  • 4. Leihfristüberschreitung, Mahnung
  1. Ausgeliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Ausleihfrist während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist ist grundsätzlich ein Sondernutzungsentgelt zu zahlen, auch wenn keine schriftliche Mahnung zur Rückgabe der Medien erfolgte.
  2. Die Bibliothek mahnt nach Terminüberschreitung die Rückgabe und die Sondernutzungsentgelte an. Mit Ausstellung der Mahnung werden zusätzlich Mahngebühren fällig. Bei Benutzern unter 16 Jahren werden die Erziehungsberechtigten gemahnt.
  3. Bleibt die Mahnung erfolglos, werden nicht zurückgegebene Medien, ausstehende Entgelte und Schadensersatzleistungen im zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht. Die Kosten trägt der Benutzer.
  4. Die Bibliotheksleitung kann die Entscheidung über eine weitere Benutzung der Bibliothek von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.
  5. Bei nachweislich unverschuldeten Terminüberschreitungen durch den Benutzer ist das Bibliothekspersonal berechtigt, das Sondernutzungsentgelt zu erlassen.
  • 5. Pflichten der Benutzer
  1. Der Benutzer ist verpflichtet, Medien, elektronische Geräte und die Einrichtung der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu schützen, andernfalls ist der Benutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Bei der Ausleihe außer Haus hat der Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu überprüfen und sichtbare Mängel sofort nach ihrer Feststellung der Bibliothek mitzuteilen.
  2. Entliehene Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes haftet der Benutzer.
  3. Videokassetten sind vor der Rückgabe zurückzuspulen. Für nicht zurück-gespulte Videokassetten ist ein Entgelt zu entrichten.
  4. Bei der Nutzung der Online-Dienste sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechtes, des Strafgesetzbuches sowie des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Gesetzwidrige sowie gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.
  5. Es ist nicht gestattet, Online-Dienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.
  • 6. Aufenthalt in den Bibliotheksräumen
  1. Die Benutzung der Bibliothek sowie die Ausleihe können versagt werden, wenn der Benutzer keine Gewähr für die Einhaltung der Benutzungsbedingungen (z. B. Satzung, Hausordnung, Weisungen der Mitarbeiter der Bibliothek) bietet. Die Weisungen des Bibliothekspersonals sind zu befolgen. Bei wiederholten oder groben Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung verfügt werden.
  2. Rauchen ist in den Räumen der Bibliothek nicht erlaubt. Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
  3. Tiere dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden, ausgenommen sind Blindenhunde.
  4. Jeder Benutzer ist für die Sicherheit seiner Garderobe und Unterlagen selbst verantwortlich. Eine Haftung von Seiten der Bibliothek wird nicht übernommen.
  • 7. Schadensersatz
  1. Für abhanden gekommene oder beschädigte Werke hat der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Vom Benutzer kann insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangt werden, die Beschaffung eines Ersatzexemplares auf seine Kosten, die Beschaffung eines anderen gleichwertigen Werkes oder eine Reproduktion oder ein angemessener Wertersatz in Geld; außerdem kann durch die Bibliothek der durch die Maßnahme nicht ausgeglichene Wertverlust verlangt werden.
  2. Die Art und Höhe der Ersatzleistungen bestimmt der Bibliotheksleiter nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • 8. Haftung
  1. Eine Haftung der Bibliothek für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
  2. Die Bibliothek haftet nur dann für den Verlust und die Beschädigung von Sachen, die in der Bibliothek mitgebracht wurden, wenn sie ordnungsgemäß in Verwahrung gegeben und noch am gleichen Tag zurückgenommen oder zurückverlangt worden sind. Für Geld und Wertsachen haftet die Bibliothek nicht.
  3. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die an Dateien und Datenträgern des Benutzers durch ausgeliehene Datenträger entstehen.
  4. Die Bibliothek haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. an Computern (z. B. durch nicht erkannte Virenprogramme).
  5. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit und Qualität der zugänglich gemachten Medien, Informationen und Online-Dienste sowie Schäden, die dem Benutzer durch deren Nutzung entstehen.
  6. Die Bibliothek haftet nicht für die Folgen von Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 5.
  • 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist Hoyerswerda
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hoyerswerda.
  • 10. Salvatorische Klausel
  1. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Benutzungsordnung nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile der Benutzungsordnung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Es soll dann  die dem gewollten Sinn und Zweck am nahesten kommende legale Klausel gelten. Dasselbe gilt bei einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
  • 11. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.05.2018 in Kraft.

Hoyerswerda, den 01.05.2018

gez. Arthur Kusber, Geschäftsführer